Die Zeit läuft bald ab !! Letzter Stichtag ist der 1.11.2004

von | Apr 30, 2014 | News | 0 Kommentare

Für alle die ihre alte Heizung noch nicht modernisiert haben, bleibt nicht mehr viel Zeit. Ab dem 01.11.2004 lässt die Bundes-Immissions-Schutzverordnung kein Überschreiten der Grenzwerte mehr zu. Bei Anlagen bis zu 25 kW darf der Abgasverlust max. 11%, bei Anlagen mit 25-50 kW höchstens 10% betragen. Noch leistungsstärkere Anlagen mit 100 kW beträgt es 9% Abgasverlust.
Alle Heizkessel mit Einbaudatum vor dem 1. Oktober 1978 sind bis 2006 still zu legen. Eigentümer, die ihre Heizanlage auf das Anforderungsniveau der BImSchV hochgerüstet bzw. nach dem 1. November 1996 einen neuen Brenner eingebaut haben, erhalten nochmals eine Frist bis zum 31. Dezember 2008.
Auch die Peripherie der Heizung nimmt die EnEV unter die Lupe: Wärmeführende Rohre müssen in kalten Räumen mindestens 20mm dick gedämmt werden, ebenso die Geschossdecke unterhalb eines genutzten Dachraumes.
Hat man seine Heizanlage nicht den Vorgaben entsprechend modernisiert, bekommt man eine Frist von 6 Wochen den Kessel auf Vordermann zu bringen. Kommt man dem nicht nach, wird die Gemeinde mit einem Bußgeld drohen. Passiert weiterhin nichts, dann kommt es zur Stilllegung der Anlage.
Was ist der Vorteil seine Anlage so früh wie möglich zu modernisieren ?
Man spart gleich schon an Energiekosten, die bei der alten Anlage sonst zum Kamin hinaus verloren gehen und zudem die Umwelt mit erhöhtem Co²-Wert belasten.
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